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Lot 1317: WILLIAM HUGHES 1842 Lanarkshire - 1901 Brighton Früchtestillleben Öl auf Le

Est: €0 EUR - €0 EURSold:
Hargesheimer Kunstauktionen DüsseldorfDüsseldorf, GermanyMarch 19, 2016

Item Overview

Description

WILLIAM HUGHES 1842 Lanarkshire - 1901 Brighton Früchtestillleben Öl auf Leinwand. 35 x 45,5 cm. Monogrammiert 'WH'. Verso: Auf dem Keilrahmen undeutlich bezeichnet '... after Nature W Hughes 1863'. Rahmen. Provenienz: Privatsammlung Cuxhaven.

Artist or Maker

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Auction Details

Sculptures & Paintings

by
Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf
March 19, 2016, 10:00 AM CET

Friedrich-Ebert-Strasse 11, Düsseldorf, D-40210 , DE

Terms

Buyer's Premium

28.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€199€10
€200€299€20
€300€449€30
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€1,200€2,999€200
€3,000€3,999€300
€4,000€9,999€500
€10,000+€1,000

Auction Conditions

Versteigerungsbedingungen

Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH (im Nachfolgenden als Hargesheimer Kunstauktionen bezeichnet) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben.

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und befinden sich in einem ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Die Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich tatsächlich befinden.

Die Zustandsbeschreibungen im Katalog beinhalten nur Anhaltspunkte für wesentliche und wichtige Beschädigungen, die nach Auffassung von Hargesheimer Kunstauktionen den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes beeinträchtigen oder stören. Das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, dass sich der Gegenstand in einem guten Erhaltungszustand befindet oder frei von Mängeln ist. Alle Angaben und Abbildungen im Katalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben i. S. d. § 434 Abs. 1 BGB oder Garantie im Rechtssinne dar, sondern dienen nur der Information.

Hargesheimer Kunstauktionen verpflichtet sich jedoch auf unrichtigen Katalogangaben beruhende Reklamationen, die den Wert des Gegenstandes aufheben oder nicht unerheblich mindern, zurückzunehmen und sie gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen, falls diese Reklamationen innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach Übergabe des zugeschlagenen Gegenstandes in begründeter Form schriftlich gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen angezeigt werden. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Hargesheimer Kunstauktionen dem Käufer den Kaufpreis einschließlich Provision, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen.

Ansprüche auf Schadenersatz gegen Hargesheimer Kunstauktionen wegen Rechts- oder Sachmängeln, gleichviel aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch Hargesheimer Kunstauktionen beruhen.

Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Es gilt die Währung der Europäischen Union (Euro/€). Andere Währungsangaben dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Hargesheimer Kunstauktionen kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen von Hargesheimer Kunstauktionen eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Er kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn ein Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel oder Uneinigkeit über den erteilten Zuschlag bestehen. Wird von mehreren Personen das gleiche Gebot abgegeben und erfolgt nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot, entscheidet das Los über den Zuschlag. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht grundsätzlich nicht.

Bei Abwesenheit des Bieters können Gebote auch in schriftlicher oder telefonischer Form abgegeben werden. Dabei muss der Bieter den Antrag spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung der Katalognummer, des Gegenstandes und der Zuschlagsumme unterzeichnet bei Hargesheimer Kunstauktionen eingebracht haben. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote werden von Hargesheimer Kunstauktionen aufgezeichnet. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Ein Anspruch auf telefonisches Bieten bzw. eine Gewähr für die Bearbeitung der schriftlichen Gebote besteht gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen grundsätzlich nicht. Hargesheimer Kunstauktionen haftet des Weiteren nicht für das Zustandekommen und für die Aufrechterhaltung von Telefonverbindungen oder Übermittlungsfehler.

Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden erteilt. Mit dem Zuschlag kommt zwischen Hargesheimer Kunstauktionen und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, bleibt der Bieter bis vier Wochen nach der Auktion an sein Gebot gebunden. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand auf den Erwerber über, das Eigentum wird jedoch erst bei vollständiger Bezahlung übertragen.

Auf den Zuschlagspreis hat der Käufer ein Aufgeld von 25% zu zahlen, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit (#) gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 21% und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die Mehrwertsteuer zu entrichten (Regelbesteuerung); diese beträgt z.Zt. 19%. Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer und - bei Abgabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. - auch an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sofern sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen.
Für Katalogpositionen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts § 26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.

Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.

Persönlich an der Auktion teilnehmende Bieter sind verpflichtet die ersteigerten Gegenstände nach Ende der Auktion umgehend vollständig in bar oder durch einen bankbestätigten Scheck bei Hargesheimer Kunstauktionen zu bezahlen und in Empfang zu nehmen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlung in fremder Währung gehen Kursverluste und Einlösungsgebühren zu Lasten des Bieters. Abwesende Bieter müssen die ersteigerten Gegenstände innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen und bei Hargesheimer Kunstauktionen abholen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlungsverzug kann Hargesheimer Kunstauktionen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach angemessener Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Stattdessen kann die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. Der Käufer haftet in diesem Falle für ein Mindererlös; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Hargesheimer Kunstauktionen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen gelten die obigen Versteigerungsbedingungen entsprechend. Die gesetzlichen Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB) finden darauf keine Anwendung.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des Internationalen Warenkaufs (CISG) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.

Shipping Terms

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