Conditions of Sale
Conditions of Sale
1. The sale is on behalf and for account of the seller.
2. The auctioneer has the right to combine any two or more lots or to divide or withdraw any lot or to alter the sequence at his sole discretion.
3. The preview provides every buyer with the opportunity to examine the lots to be auctioned and to convince himself of their condition. Claims against the auctioneer cannot be considered after the knocking down. The catalogue descriptions do not represent any agreement on the condition of goods under § 434 of the BGB (German Civil Code).
4. Every visitor to the premises of the auction house is held responsible for any damage caused wilfully or unintentionally; this especially applies during the previews.
5. The buyer shall be the highest bidder after a thrice repeated call and fall of the hammer. Should several persons bid simultaneously, the decision will be made by lot. The auctioneer is entitled to withdraw the knocking down and to offer the lot anew if a higher bid given in time was overlooked or if any other doubts have arisen. In case the reserve price has not been reached the knocking down may be given conditionally pending the approval of the owner. The buyer is obliged to the knocking down "conditionally". A lot which fails to reach its reserve price may be re-bought by the auctioneer on behalf of the seller without any simultaneous announcement to this effect.
6. Payment must be made immediately upon purchase. The knocking down obliges for collection. Possession and risk with respect to the sold lot pass immediately to the buyer, ownership upon full payment.
7. The purchase price consists of the knock down price plus a surcharge of 24% (objects with no star), the latter being the auctioneer's commission include the "value added tax". The "value added tax" will be refunded within one month if export can be proved through the production of customs documents or if the auctioneer arranges the export himself.
7a) The purchase price consists of the knock down price plus a surcharge of 21% plus 19% tax (objects with one star). The "value added tax" will be refunded within one month if export can be proved through the production of customs documents or if the auctioneer arranges the export himself.
8. Following the knock down the purchase price must be paid to the auctioneer in European currency (EURO). Invoices issued during or immediately after the auction should be carefully reviewed; all invoices are subject to error and may be corrected subsequently.
9.
Written orders may be submitted not later than one day prior to the beginning of the auction. The prices contained in such orders represent maximum bids, i.e. the knocking down may be at lower price. In addition to the price the surcharge mentioned under point "7" above will be charged.
9a) If the winning bid is placed in the course of an Internet live online auction ("OnlineAuction"), the surcharges are subject to the conditions published on the respective Internet sites.
Potential buyers who intend to place their bids in the course of an Online Auction via the Internet may participate in the auction after their registration applications were approved by Auktionen Dr. H. Crott . Auktionen Dr. H. Crott reserves the right to decline registration applications at its discretion.
9b) Bidders who are not personally known to Auktionen Dr. H. Crott are required to prove their identity at least 48 hours before the auction starts.
Auktionen Dr. H. Crott reserves the right to request proof of financial soundness in the case of successful bids of more than EUR 8000. If such proof is not provided, Auktionen Dr. H. Crott may request an immediate payment on account of 10% of the successful bid in cash or a guarantee. If the payment on account is not made or the guarantee not provided, Auktionen Dr. H. Crott may cancel the successful bid in the name of the seller.
10. In default of payment we will charge interest on the outstanding amount at a rate of 1 per cent per month for every month or part thereof. The buyer will default in payment, irrespective of a reminder, if he does not pay within 30 days after the final knock-down. If payment is made in a foreign currency, any exchange rate losses and bank charges shall be borne by the buyer. The same shall apply to cheques, which will not be recognized as payment until Auktionen Dr. H. Crott has received an unconditional credit note from its bank. If the buyer defaults in payment, Auktionen Dr. H. Crott may at its discretion insist on performance of the contract or, if the buyer still has not paid by the date set by Auktionen Dr. H. Crott claim damages for non-performance. In the latter case, Auktionen Dr. H. Crott may determine the amount of the damages by putting the lot between the price bid by him and the price realized on the resale, if this is lower, plus the cost of the resale plus the premium.
11. The auctioned objects must be collected by the buyer within eight days. On the day of the auction the lots can be handed over in the auction room, on the following days in our office only, at business hours: Mo-Fr 10 am to 6 pm, by appointment only. The auctioneer is not responsible for any damages or loss of the objects. The storage and transportation are at the risk and expense of the buyer. Place of performance and competency of court for both parties is Mannheim. German law is applied.
12. Purchase price and any purchase price arrears as well as surcharges and costs may be claimed by the auctioneer in his own name (the auctioneer may sue in his own name).
13. All persons taking part in the auction shall accept the above conditions upon making any oral or written offer.
14. Shipment and transportation can be arranged on behalf of and at the expenses of the buyer.
15. In case of buyer's bankruptcy or composition proceedings, the right of segregation (§ 47 and § 48 InsO) is applied.
16. If any of the provisons of these terms is found invalid, all remaining provisions of these terms shall remain fully valid and applicable.
17. All dimensions on catalogue photos are approximate.
18. In case of doubt the German version of these conditions of sale is the authoritative and
binding text.
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
3. Die Vorbesichtigung gibt dem Käufer Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu prüfen und sich von der Beschaffenheit zu überzeugen. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 BGB dar.
4. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache neu anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen wurde oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Nichterreichen des Mindestpreises kann der Zuschlag "unter Vorbehalt" erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Ersteigerer ist an den Zuschlag "unter Vorbehalt" für 3 Wochen gebunden. Ein Lot, das den Limitpreis nicht erreicht, kann ohne gleichzeitigen Hinweis vom Auktionator für den Einlieferer zurückgekauft werden. Das Auktionshaus behält sich vor, für den Einlieferer Objekte unter dem Limitpreis zurückzukaufen.
6. Zahlung muß unmittelbar nach Kauf erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) sowie einem Aufgeld von 24% (Objekte ohne Stern) auf die Zuschlagsumme, das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird erstattet, wenn binnen Monatsfrist ein zollamtlicher Ausfuhrnachweis erbracht wird oder die Ausfuhr durch den Versteigerer zu bewirken ist.
7a) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) sowie einem Aufgeld von 21% auf die Zuschlagssumme. Auf den Kaufpreis wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (Objekte mit einem Stern) erhoben. Diese wird erstattet, wenn binnen Monatsfrist ein zollamtlicher Ausfuhrnachweis erbracht wird oder die Ausfuhr durch den Versteigerer zu bewirken ist.
8. Der Kaufpreis ist bar nach erfolgtem Zuschlag in Euro-Währung (EUR) an den Versteigerer zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überbelastung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
9. Schriftliche Auktionsaufträge können erteilt werden und müssen spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Höchstgebot, der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Das unter Punkt 7 genannte Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
9a) Falls der Käufer sein Gebot per Internet im Rahmen einer «Live Online»-Auktion ("Online Auktion") abgegeben hat, richten sich die Aufpreise nach den auf den entsprechenden Internet-Sites jeweils veröffentlichten Bedingungen.
Interessenten, die ihr Gebot im Rahmen einer Online Auktion via Internet abgeben möchten, können an der Auktion teilnehmen, nachdem sie von Auktionen Dr. H. Crott aufgrund eines Registrierungsgesuchs zur Auktion zugelassen worden sind. Auktionen Dr. H. Crott behält sich das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne Begründung abzulehnen.
9b) Bieter, die Auktionen Dr. H. Crott persönlich nicht bekannt sind, sind gehalten sich bis 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels des dafür vorgesehenen Formulars zu registrieren. Der rechtsgültig unterzeichneten Registrierung ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizulegen.
Auktionen Dr. H. Crott behält sich das Recht vor, bei Zuschlägen über EUR 8000 einen Bonitätsausweis zu verlangen. Unterbleibt der Bonitätsnachweis, ist Auktionen Dr. H. Crott berechtigt, eine sofortige Akontozahlung von 10% des Zuschlags in bar oder eine Garantie zu verlangen. Beim Ausbleiben der Akontozahlung bzw. der Garantie ist Auktionen Dr. H. Crott berechtigt, den Zuschlag namens des Einlieferers zu annullieren.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Käufer kommt spätestens unabhängig von einer Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlag zahlt. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Auktionen Dr. H. Crott kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muß innerhalb von acht Tagen erfolgen. Am Auktionstag können die Gegenstände im Auktionsraum entgegengenommen werden, an den folgenden Tagen nur in unserem Büro zu den Geschäftszeiten Mo-Fr 10.00 - 18.00 Uhr, Termine nur nach Vereinbarung. Die Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mannheim. Es gilt deutsches Recht.
12. Kaufgelder und Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.
13. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
14. Porto und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
15. Bei eintretendem Konkurs oder Vergleichsverfahren des Käufers gilt das Aussonderungsrecht nach § 47 und 48 InsO als vereinbart.
16. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
17. Der Einlieferer, der Versteigerer sowie die Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, daß die Versteigerung bzw. der Erwerb aller abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur aus Zwecken der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder ähnlicher Zwecke erfolgt (§§86a, 86 StGB).
18. Die abgebildeten Uhren erscheinen nicht immer massstabsgetreu.
19. Im Zweifelsfalle ist die deutsche Version dieser Versteigerungsbedingungen der maßgebliche und bindende Text.