Conditions of Sale
AUCTION CONDITIONS in ENGLISH and GERMAN
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1) The auction is carried out voluntarily under foreign name and on account of the customer.
2) The goods to be sold in the auction can be examined and checked at determined times or by appointment before the auction - under the full responsibility and risk of the interested client. They will be put up for auction in the conditions as they are without any liability for visible or hidden defects as well as for attributes; later claims of any kind cannot be taken into consideration. The description in the catalogues are made to the best of our knowledge, but they are no guaranteed attributes in the sense of § 459 and following BGB. - Information ref. § 26 UStR is assured. - No right of return of any sold item, therefore please use the advantage of the previewing (also by your friends).
3) Normally the bids are increased in steps of 10% of the initial price with a minimum of EUR 5.- or the announced bidding increments. The auctioneer can deviate from this regulation in particular cases. The knocking down is done if no higher offer is made after the third repetition of the highest offer and if the limit price has been achieved.
4) The auctioneer can combine numbers, separate them, can offer them out of the sequence or can withdraw them. The bidding is done by showing the bidding number, by a written offer (letter, fax) or online.
5) The auctioneer can refuse an offer; in this case the offer given right before remains binding. In the event of a tie bid, the auctioneer has sole discretion to award the lot to the high bidder of his choosing - most often the floor bidder. In case of identical written offers, the computer makes the decision to the benefit of the first offer received. Decisive in this case is the point of time of its entry. If there is a disagreement on a knocking down or if an offer is made in time has been disregarded, the auctioneer can all the same knock down this bid and can follow-up the rights resulting out of this. He can also knock down to the next lowest bid or can start again with the initial bid of this lot.
6) The knocking down is binding. The goods must be immediately paid. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages, mistakes to the purchaser. Each bidder buys in his own name and for his own account.
7) A premium of 19.3% plus 3% Live transaction fee has to be paid on the knocking down price. 19% tax has to be paid on the surcharge, i.e. the total surcharge amounts to 26.54%. The entire amount, which has to be paid by the purchaser - all bank charges on buyer's behalf - is immediately due and has either to be settled in cash, international Money order, wire transfer or by guaranteed bank draft. NO PayPal, not any credit card for the merchandise!!!!! Only shipping charges can be paid by PayPal or all major credit cards! In case of an acquisition by submittance of a written order or online, the payment has to be settled within 10 days after the invoice date.
8) The goods become the property of the purchaser only after the complete payment. The objects will only be delivered if the payment has been settled. Otherwise the goods are still the property of the consigner until complete payment. In case a payment does not reach the auctioneer in due time, the purchaser is liable without reminder for all resulting losses. Also without proof of a loss the interest for delay at the bank usual rate can be charged.
9) In case the payment is not settled in time or the objects are not taken, the auctioneer has the right either to demand the performance of the contract of purchase or can claim damages due to the non-performance. Independent from the above the auctioneer can also put this object for auction in one of the next auctions on cost of the purchaser. For the resale in the auction the bidder is treated as supplier and has to pay the corresponding order commission as well as the tax to be paid on it. All transportation and storing costs as well as possible charges for the employment of additional workers, which result in connection with the above, will be deducted from the net profits. The remaining profit will be balanced on the date of the actual inpayment with the claim for damages acc. to § 367 BGB.
10) The handing over of the objects bought in the auction is done at any time during and after the auction against presentation of the receipt. Invoices issued immediately after the auction are subject to the right of verification and possible corrections: errors excepted. Bidders who are present at the auction must arrange the pick-up on the day of the auction. Otherwise the objects will be stored on account and risk of the purchaser without any further notice. The auctioneer does not bear the risk of storing.
11) Each shipment is carried out on the account and risk of the purchaser. Insurance possible on request. We will charge at least EUR 20.- plus 19% tax for mail delivery, packing and transport for every single machine/lot. Shipping to foreign and overseas customers will be charged for the effective costs and desired way (airmail, surface mail, air freight etc.). These charges (and only these) can be paid by all major Credit Cards with exp.date and 3- or 4-digit CVV (security code) or by PayPal (no BidPay or Western Union is accepted).
12) Bidder orders are handled with great care; a guarantee for its setting up for auction can only be ensured if the written bidding order has reached the auctioneer latest at 12:00 am (noon) two days before the auction. The bidders unknown to the auctioneer are kindly asked to provide a satisfactory security before the auction.
13) The legal relation is based on the German law. Place of performance and legal venue for the mutual trade business is Cologne.
14) The visitor accepts the above conditions explicitly by his participation of the auction or by his offer.
Special notice:
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Description of lots are supplemented by additional information (from/to) about usual prices on the international collectors' market in order to provide a yardstick for any customers. The indicated dates are the years of market introduction of the specific models.
The "Breker-Scale" distinguishes between optical (external) and technical (functional) condition on a scale from 1 to 6 ("very good" to "deficient") and is described in brackets as follows: (3/2), meaning: optical "3" (satisfactory) and technical "2" (good). The evaluation of condition is defined as follows:
1) very good (unused, no traces of use)
2) good (like new, slight traces of use)
3) satisfactory (normal traces of use)
4) sufficient (strong traces of use, immaterial parts added)
5) poor (defect, strong traces of use, important parts exchanged, needs repair)
6) deficient (totally defect, important parts missing, heavily damaged)
All these informations are worked out seriously but without any guarantee. Technical apparatus, cameras and lenses are offered as collectors' items - without any guarantee for the mechanical or electrical function. We will describe faults which we realized. We don't check electrical machines, apparatus, batteries, photographical accessories (as lightmeters, rangefinders or selftimers etc.) - No right of return of any sold item, therefore please use the advantage of the previewing (also by your friends). No lot will be knocked down below the indicated limit price. Bids below the reserve will not be accepted. In exception only unsold lots are available on special request, but generally for the lower estimate price only! Auction participants and bidders must understand that purchase of the catalogue or Third Reich items may be done for educational purposes only. In order to repell unconstitutional movements they must be used only for art, science, research and teaching history or related subjects (§§ 86a, 86 StGB). Auction Team Breker as well as their auctioneers and consigners offer these items only under the above conditions.
List of realized prices (Internet and next catalogue).
Versteigerungs-Bedingungen
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Das Mitbieten bei unserer Live-Auction stellt rechtlich eine Teilnahme an der Saalauktion über ein besonderes Medium dar, in etwa vergleichbar mit dem telefonischen Mitbieten. Jeder Interessent hat die Möglichkeit, sich persönlich oder durch einen Beauftragten vom Zustand der angebotetenen Auktionsartikel, durch Besichtigung ein Bild zu machen. Folglich gelten auch hier unsere Auktionsbedingungen, die Sie nachfolgend finden. Besichtigungszeiten sind nach telef. Vereinbarung jederzeit möglich! Ein Versandhandel mit besonderer Preisfindung, wie bei sonstigen Live-Auktionen, liegt hier nicht vor, folglich gelten die Rücknahmeverordnungen der EU hier nicht.
1) Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
2) Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Zeiten vor der Auktion - auf vollverantwortliche Gefahr des Interessenten - besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen; spätere Beanstandungen - gleich, welcher Art - können nicht berücksichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459ff. BGB dar. Das Auskunftsersuchen nach § 26 UStR ist zugesichert. - Eine Rücknahme ersteigerter Objekte ist ausgeschlossen. Nutzen Sie deshalb den Vorteil der Vorbesichtigung (auch durch Freunde oder Bekannte).
3) Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises mit einem Minimum von EUR 5,- bzw. in den angegebenen Gebotsschritten. Der Versteigerer kann im Einzelfall von dieser Regelung abweichen. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der Limitpreis erreicht ist.
4) Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Gesteigert wird durch Vorzeigen der Bieternummer bzw. durch schriftlichen Auftrag oder online.
5) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet der Auktionator nach seiner Wahl, meist zugunsten des Saalbieters. Bei gleichen schriftlichen Geboten entscheidet der Computer zugunsten des zuerst abgegebenen schriftlichen Gebotes, maßgebend dafür ist dessen Eingang. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag oder wird ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich daraus ergebenden Rechte weiter verfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
6) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortigen Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
7) Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 19,3% plus 3% Live Transaktiongebühr erhoben. Auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% erhoben, so daß das Gesamtaufgeld 26,54% beträgt. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar, per Überweisung oder mit garantiertem Bankscheck an den Versteigerer zu entrichten (Evtl. Bankgebühren für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Käufers). Wir akzeptieren keine Zahlung per Kreditkarte, Paypal oder BidPay oder Western Union für die Auktionsware. Bei Erwerb durch Erteilung des schriftlichen Auftrages ist die Zahlung innerhalb von maximal 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen.
8) Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über, ersteigerte Gegenstände werden erst nach geleisteter Bezahlung ausgeliefert. Ansonsten verbleibt das Eigentum dem Einlieferer bis zum vollständigen Forderungsausgleich. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer ohne Mahnung für alle hieraus entstehenden Schäden. Auch ohne Nachweis eines Schadens können Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet werden.
9) Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet oder das Gut nicht abgenommen, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig hiervon kann er auch den Gegenstand auf Kosten des Käufers bei einer der nächsten Auktionen noch einmal ausbieten. Für die Wiederversteigerung gilt der Bieter als Einlieferer und hat die entsprechende Auftragsprovision sowie die darauf entfallende MwSt. zu entrichten. Alle mit der Versteigerung in Zusammenhang stehenden Transport- und Lagerkosten und evtl. anfallende Kosten für die Hinzuziehung von Hilfskräften werden vom Erlös abgesetzt. Der danach verbleibende Erlös wird per Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs auf die Schadenersatzforderung gem. § 367 BGB verrechnet.
10) Die Ausgabe ersteigerter Gegenstände erfolgt jederzeit während und nach der Auktion gegen Vorlage der Kassenquittung. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen erfolgen unter dem Recht der Nachprüfung und eventueller Berichtigung: Irrtum vorbehalten. Saalbieter müssen am Auktionstag die Abholung veranlassen. Andernfalls werden die Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert. Bei der Verwahrung übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung.
11) Jeder Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Pakete über EUR 500,- werden auf Wunsch versichert. Ein Versand wird mit mindestens EUR 20,- + MwSt. je Maschine/Gerät oder Los-Nr. für Verpackung und Porto berechnet. Auslands- und Überseesendungen werden nach effektivem Paketporto und gewünschter Versandart berechnet. Die Kosten werden per Nachnahme erhoben bzw. können per Kreditkarte oder Paypal (nicht BidPay oder Western Union) im Voraus gezahlt werden.
12) Bieteraufträge werden aufs gewissenhafteste erledigt; eine Gewähr für die Berücksichtigung ist nur dann gegeben, wenn die Bieteraufträge spätestens zwei Tage vor Versteigerungsbeginn bis 12:00 Uhr schriftlich eingegangen sind. Dem Versteigerer nicht genügend bekannte Bieter werden gebeten, vor der Auktion eine ausreichende Sicherheit zu leisten.
13) Die Rechtsbedingungen richten sich nach deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Handelsgeschäfte ist Köln.
14) Durch die Teilnahme an der Auktion oder Gebotsabgabe erkennt der Besucher die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich an.
Zur besonderen Beachtung
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Die einzelnen Los-Beschreibungen des Kataloges sind durch übliche Marktpreise (von/bis) auf dem internationalen Sammlermarkt ergänzt, um jedem Interessenten eine größtmögliche Orientierungshilfe zu geben. Die angegebenen Daten geben unverbindlich die Einführungsjahre der betreffenden Modelle an.
Die "Breker-Skala" trennt optischen (äußerlichen) und technischen (funktionalen) Zustand auf Stufen von 1-6 ("sehr gut" bis "sehr schlecht") und wird als Doppelzahl in Klammern angegeben, z.B. (3/2) bedeutet: optisch "3" (befriedigend), technisch "2" (gut) und definiert sich im einzelnen wie folgt:
1) sehr gut (unbenutzt, ohne Gebrauchsspuren)
2) gut (neuwertig, sehr geringe Gebrauchsspuren)
3) befriedigend (normale Gebrauchsspuren)
4) ausreichend (starke Gebrauchsspuren, unwesentliche Teile ergänzt)
5) mangelhaft (sehr starke Gebrauchsspuren, wesentliche Teile ergänzt, technisch defekt, reparaturbedürftig)
6) ungenügend (schwere Schäden, wichtige Teile fehlen)
Trotz größter Gewissenhaftigkeit bei der Katalogbearbeitung kann auch mit diesen Angaben keine Gewähr übernommen werden. Technische Geräte, Kameras und Objektive werden als Sammlerstücke - ohne Garantie für die mechanische bzw. elektrische Funktion - angeboten. Mängel, die uns auffallen, werden wir erwähnen. Nicht überprüft werden können: Elektrische bzw. batteriebetriebene Maschinen und Geräte sowie Fotozubehör (Belichtungs und Entfernungsmesser, Selbstauslöser, etc.) - Eine Rücknahme ersteigerter Objekte ist ausgeschlossen. Nutzen Sie deshalb den Vorteil der Vorbesichtigung (auch durch Freunde oder Bekannte).
Der Zuschlag kann nicht unterhalb des Limits erfolgen. Gebote unterhalb des Limits werden nicht berücksichtigt. Es erfolgt kein Zuschlag unter Vorbehalt. In Ausnahmefällen sind Nachverkäufe auf Anfrage möglich, jedoch generell nur zum unteren Schätzpreis!
Solange Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Auction Team Breker, seine Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. - Ergebnislisten am nächsten Tag im Internet und im nächsten Katalog.