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Lot 255: JÖRG DÖRING (1965 Ruhrgebiet)

Est: €0 EUR - €0 EURPassed
Auktionshaus Rotherbaum OHGHamburg, GermanyJanuary 04, 2020

Item Overview

Description

Mischtechnik auf Leinwand, ¨Marlon Brando¨ (Foto von SAM SHAW), unten links signiert, verso teilweise unleserlich bezeichnet, Copyright Stempel ¨Sam Shaw/Shaw Family Archives Ltd., Officially licensed by V.I.P. AG Hamburg¨ sowie ¨Jörg Döring Strictly Limited¨, ca. 120x148cm, ungerahmt, teilweise minimaler Farbabrieb, Leinwand am unteren Rand gerissen

Artist or Maker

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Sie begleichen die Rechnung des Auktionshauses (bitte Re-Nr. angeben) und teilen dem Auktionshaus den Versandwunsch und eine ggf. abweichende Versandadresse per Telefon/Email mit.
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Für den Transport von größeren Objekten und Möbeln empfehlen wir Ihnen gerne geeignete Speditionsunternehmen, die Sie dann selbst beauftragen können.

Auction Details

115. Varia Auktion

by
Auktionshaus Rotherbaum OHG
January 04, 2020, 05:00 PM CET

Mittelweg 162, Hamburg, Hamburg, 20148, DE

Terms

Buyer's Premium

20.0%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€49€5
€50€199€10
€200€499€25
€500+€50

Extended Bidding

5 minutes/bid

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch Abgabe eines fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, erkennt der Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenu?ber Versteigerer und Verkäufer an. Sie gelten entsprechend fu?r den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

1. Die Versteigerung aller Gegenstände erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und fu?r Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Ausku?nfte u?ber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fu?r etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung u?bernimmt.

2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte Gegenstände. Fu?r offene oder versteckte Mängel jeder Art u?bernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Dem Käufer ist aber die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sämtliche Gegenstände gru?ndlich und umfassend zu pru?fen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fu?r deren Richtigkeit gehaftet wird. Daru?ber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen u?ber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefährdet wird. Der Bieter erwirbt die Gegenstände daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsanspru?che gegenu?ber Versteigerer und Verkäufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fu?r Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr beru?cksichtigt werden. Schriftliche wie mu?ndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes beschränkt. Für Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.

a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

3. Online-Bieter müssen bei Registrierung ihre aktuelle Meldeanschrift angeben und müssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten.

4. Gebote erfolgen nach den vorgegebenen Bietschritten und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt automatisch bei Beendigung der Auktion. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gru?nden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zuru?ckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zuru?ckgenommen werden bei Zweifeln daru?ber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot u?bersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fu?r die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige Veräußerungen des Loses auszuschließen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.

5. Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der Beschädigung des Gegenstandes auf den Käufer u?ber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

6. Der Käufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 15%iges Aufgeld zuzu?glich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen. Die Gebühren von 5% zuzüglich 19% Mehrwert-Steuer für das Livebieten über Invaluable werden zusätzlich zum Aufgeld berechnet. Die Bezahlung kann in bar, per Kreditkarte, oder per Überweisung erfolgen.

7. Das Eigentum an den erworbenen Gegenständen geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den Käufer u?ber. Erst danach kann der Käufer die Übergabe der erworbenen Gegenstände verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdru?cklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschließlich verlängertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sämtlicher bei Weiterveräußerung, Zerstörung oder Beschädigung der Kaufsache erworbenen Anspru?che des Käufers an den Verkäufer, die durch vollständige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.

8. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklärt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollständigen Erfu?llung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.

9. Werden die ersteigerten Gegenstände nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fällige Zahlung nicht rechtzeitig und vollständig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfu?llung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfu?llung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfu?llung, so darf er auf Kosten des Käufers die Gegenstände noch einmal versteigern nach Maßgabe der jeweils gu?ltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer daru?ber hinaus fu?r einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Maßnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen Gegenständen zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erfu?llung sämtlicher Anspru?che. Fu?r nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und größeren Objekten wird eine Lager-Gebu?hr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den Käufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdru?cklichen Wunsch des Käufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom Käufer direkt an den Spediteur gezahlt.

10. Im Falle des Verzuges hat der Käufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % u?ber dem jeweils gu?ltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines daru?ber hinausgehenden Schadens.

11. Erfu?llungsort ist Hamburg. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fu?r Käufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

BEZAHLUNG

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsmittel:

Bar
EC-Karte
Kreditkarte (im Auktionshaus sowie online)
Überweisung in EUR (Bankverbindung auf der Rechnung, bitte Rechnungsnummer angeben)
Lokale Überweisung in USD (USA), AUD (Australien), GBP (UK)
(bitte fragen Sie uns nach den jeweiligen Bankverbindungen und Konditionen, wenn Sie aus einem dieser Länder überweisen)

VERSAND - BITTE AUFMERKSAM LESEN

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