Terms & Conditions
Katalogbeschreibungen
Alle Objekte wurden von uns vermessen. Bei Graphiken werden zunächst die Maße der Druckplatte angegeben, danach folgen in der Regel die Maße des Papierbogens.
Bei allen Objekten in unserem Katalog handelt es sich um »gebrauchte« Dinge. Daher sind nach unserer Auffassung Spuren, die dem jeweiligen Alter und einer angemessenen »Nutzung« entsprechen, selbstverständlich und werden nicht in allerletzter Ausführlichkeit erwähnt. Zu allen Stücken geben wir auf Nachfrage natürlich gern detailliert Auskunft.
English translations, condition reports, and additional pictures are available on request.
Englische Beschreibungen und zusätzliche Abbildungen stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Gebote abgeben
Wenn Sie nicht persönlich an unserer Auktion teilnehmen, können Sie uns ein schriftliches Gebot zusenden. Benutzen Sie bitte das beiliegende Formular. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich, wir rufen Sie dann während der Auktion an. Bitte senden Sie uns Gebote und Anmeldungen zum Telefonbieten bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eintreffend.
Please note: Your absentee bids or your registration for telephone bidding must be submitted at least 24 hours prior to start of the auction.
Aufgeld und Mehrwertsteuer
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 28% (inklusive Mehrwertsteuer) oder je nach Erfordernis 20% Aufgeld zzgl. Mehrwertsteuer (je nach Objekt 7% oder 19%). Weitere Nebenkosten können für Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Die Ergebnislisten finden Sie am Auktionsabend auf unserer Internetseite. Wir versenden Ergebnislisten an alle Auktionsbeteiligten. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Buyer's premium is 28% (incl. VAT) or 20% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo. Please inform us about your VATNo. together with your absentee bids.
We also will charge costs for shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax.
Auktionsbedingungen
Die obigen Hinweise ersetzen nicht die verbindlichen Versteigerungsbedingungen, die Sie mit Abgabe eines Gebotes ausnahmslos anerkennen.
Please note our Conditions for Sale (»Auktionsbedingungen«) at the end of this catalog.
An english translation we'll send you upon request.
Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 28% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 20% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.
Seit dem 1. Januar 2014 unterliegen Kunstgegenstände (Zeichnungen, Originalgraphiken, Skulpturen, Fotografien), Sammlungsgegenstände (auch Autographen) und Antiquitäten dem vollen Mehrwertsteuersatz (19%). Für Bücher, auch ungebunden und in Teilen gilt weiterhin die ermäßigte Mehrwertsteuer (7%).
Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind mit Hinweisetext gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.