TERMS & CONDITIONS
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen
Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen
von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich
an:
1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen
und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige
Bezahlung an den Versteigerer. Öffentliche Sammlungen,
Museen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen
ab Rechnungsdatum eingeräumt.
2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise und entsprechen
dem gegenwärtigen Handelswert. Der Ausruf erfolgt
mit dem vom Einlieferer festgesetzten Mindestzuschlagspreis
oder, falls kein Limit vorgegeben ist, meistens
mit 2/3 des Schätzpreises. Gebote unter der Hälfte des Schätzpreises
können nicht berücksichtigt werden. Gesteigert wird
in Euro jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein
besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen oder
zurückziehen.
3. Der Zuschlag erfolgt,wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleichhohen Geboten
entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten
über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen
sind, wird der Gegenstand erneut angeboten.
Der Zuschlag verp!ichtet den Ersteigerer zur Abnahme und
Zahlung.
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das
vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung
an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegenstand
nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltslos zugeschlagen
wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam
mit der Benachrichtigung des Bieters.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 33% zu entrichten,
in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer ohne separaten Ausweis
enthalten ist (Dfferenzbesteuerung). Für Unternehmer,
die bei Kunst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann alternativ
die Regelsteuer angewendet werden. Hierbei besteht
der Kaufpreis aus Zuschlagspreis plus 24% Aufgeld. Auf diese
Summe wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%
hinzugerechnet. Für die mit einem »R« gekennzeichneten Katalognummern gilt ausschließlich die Regelbesteuerung. Käufer aus Drittländern, die nach der Auktion
die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die
Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen
den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis erbringen.
Bei Versand durch den Versteigerer gilt der Ausfuhrnachweis
als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung
gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier
innergemeinschaftlicher Lieferungen. Kunstwerke, die
mit einem »*« gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland
temporär eingeführt. Bei der Übergabe dieser Kunstwerke
durch Winterberg-Kunst an den Käufer wird dieser zum Importeur
und schuldet Winterberg-Kunst die Einfuhrumsatzsteuer
in Höhe von z.Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke
werden di!erenzbesteuert angeboten. Durch die Weiterberechnung
der Einfuhrumsatzsteuer erhöht sich das Aufgeld
um diesen Betrag (7% auf den Zuschlag) und wird nicht getrennt
ausgewiesen. Die anteilige Folgerechtsabgabe für moderne
Kunst wird vom Auktionshaus getragen.
5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen Rechnungspreises,
die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit
der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes
Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach Bezahlung
ausgeliefert. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer
für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für
Währungs- und Zinsverluste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem
Zahlungsverzug die Erfüllung des Kaufvertrages
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann
den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch einmal
einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch keinen
Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissionäre haften für die
in fremdem Namen getätigten Käufe.
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die
Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine
Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer,
kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch
nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der
Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener,
begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist
von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages
seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber)
geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den
Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten
Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in
unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die
Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden
- gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es
sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben.
Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den
Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge
bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen
zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend.
Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender
Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote
abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr
und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien
Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert,
wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses
zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung
gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Versteigerer unbekannte
Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung,
die bar oder per Überweisung zu begleichen ist.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei dem der Interessent
entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum
Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten
Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge
[§§ 312b) - 312d) BGB] keine Anwendung. Bei Aufträgen,
die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber
schriftlich benachrichtigt.
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach
der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten
und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer
entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung
werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas
gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt.
Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht
der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung
für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktions gutes
kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen
ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg.
Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Premium + taxes terms
margin scheme [Differenzbesteuerung]:
33% buyer's premium (included tax, which will not separately shown)
standard tax treatment [Regelbesteuerung]:
24% buyers premium
+ 19% tax on the sum of hammer price and buyer's premium
there will no tax added:
- if there is a valid VAT number and export within European Community/Union
- if there is a buyer outside the European Community/Union and export in this non-member country
For lot numbers with "R": only standard tax treatment possible