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Lot 559: ALTE GRAPHIK 18. - 19. Jahrhundert - Christian von Mechel (1737 – 1817) - “Mausolée du Maréchal de Saxe Inventé et executé en marbre par J.B. Pigalle.. erigé dans le Temple de St. Thomas à Strasbourg en MDCCLXXVI”

Est: €250 EUR - €300 EURPassed
Antiquariat Auktionen Christoph & Co GmbhBonn, GermanyNovember 30, 2019

Item Overview

Description

ALTE GRAPHIK 18. - 19. Jahrhundert
Christian von Mechel (1737 – 1817)
“Mausolée du Maréchal de Saxe Inventé et executé en marbre par J.B. Pigalle.. erigé dans le Temple de St. Thomas à Strasbourg en MDCCLXXVI”
Kupf. “A Basle chez Chrêtien de Mechel”. Mit Widmung Mechels an Baron d’Autigni. Blattgr. 59 x 43,5 cm. (12)
Wüthrich, Mechel 60. Le Blanc 85. Le Blanc 177. - Voller Abdruck der Platte auf Bütten, etwa auf der Plattenkante geschnitten. Schöner klar zeichnender Druck. Geglättet, da das Blatt knitterfaltig war, recto nicht mehr auffällig. Kleine sonstige Randausbesserungen. Im Übrigen schön u. frisch erhalten.

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Bidding Increments

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€50€99€10
€100€499€20
€500€999€50
€1,000€1,999€100
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€20,000€49,999€2,000
€50,000+€5,000

CONDITIONS OF SALE

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Holger Christoph, Graphik- und Buchauktionen in Bonn, im
eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in EUROS. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein
Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. Der Ausruf erfolgt in der Regel zur unteren Schätzung. Gesteigert wird um
jeweils 5 - 10%. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird.
Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern
außer der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt
zu erteilen. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote abzulehnen, wenn nicht vor der
Versteigerung entsprechende Sicherheit geleistet wird.
3. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 23,8% (einschließlich 19% Umsatzsteuer, diese nur auf das Aufgeld gerechnet),
zu entrichten. Auf alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 20% erhoben, indes wird
hier der Summe von Zuschlag und Aufgeld die gesetzliche MWSt. von 7% (Bücher u. topographische Erzeugnisse) bzw.
19% (übrige Graphik, Gemälde etc.) hinzugerechnet (Regelbesteuerung).
In den Fällen der Regelbesteuerung sind Käufer mit UStIdNrn. und Käufer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union
von der MwSt. befreit. Bei Käufern aus EU-Drittländern wird die evtl. einbehaltene MwSt. erstattet, wenn der Nachweis
der Ausfuhr und ggf. der Einfuhr in das Ausland beigebracht wird; bei Versand durch uns gilt der Nachweis der Ausfuhr
als erbracht. Bei Käufern aus Ländern der Europäischen Union mit UStIdNrn. wird die deutsche Mehrwertsteuer nur dann
nicht berechnet, wenn sie vor der Versteigerung mit der überprüfbaren Angabe ihrer nationalen MwSt.-Identifikationsnummer den Nachweis erbracht haben, als Antiquare oder Kunsthändler zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher
Lieferungen berechtigt zu sein.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Wer in fremdem Namen oder im eigenen Namen für fremde
Rechnung auftritt, haftet für seinen Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht mit der vollständigen
Bezahlung, die Gefahr jeglichen Schadens mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
5. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Die Auslieferung erfolgt an den
beiden auf die Versteigerung folgenden Werktagen. Aufbewahrung und Versand für bzw. an auswärtige Käufer erfolgen
auf deren Rechnung und Gefahr. Ohne entgegenstehende Weisung erfolgt der Versand per Einschreibe-Sendung. Kosten
für Versand, Verpackung und Versicherung werden gesondert berechnet. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Bei Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle entstehenden Schäden, insbesondere
für Zins- und Währungsverluste. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht bis spätestens zwei Wochen nach der
Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung
zu annullieren und vom Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Er kann den Kaufgegenstand auf
Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, hat
jedoch auf einen Mehrpreis keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen.
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt
und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit großer Sorgfalt vorgenommen, jedoch keine zugesicherten
Eigenschaften gemäß §§ 459 ff. BGB. Die Sachen sind gebraucht. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt,
gut bzw. dem Alter des Stückes entsprechend. Auf Besitzvermerke (Exlibris, Namenseintragungen, Stempel) sowie
altersbedingte Mängel (Fehlen von Schließbändern, Papierbräunung etc.) wird nicht im jedem Fall hingewiesen.
Reklamationen müssen spätestens drei Tage nach Erhalt der Käufe mitgeteilt werden, können jedoch später als vier
Wochen nach der Auktion in keinem Fall berücksichtigt werden. Bei Zeitschriften, Serienwerken und Konvoluten kann
trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Garantie für Vollständigkeit übernommen werden. Sie sind von jeder Reklamation
ausgeschlossen.
7. Interessenten haben die Möglichkeit, sich durch schriftliche Aufträge an der Versteigerung zu beteiligen. Die Firma Holger
Christoph übernimmt derartige Aufträge spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegrafische oder Aufträge per
Email bedürfen der schriftlichen Bestätigung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion. Für Aufträge, die später als
einen Tag vor Beginn der Versteigerung eingehen, wird eine Haftung abgelehnt. Für rechtzeitig eingegangene, indes
fahrlässig nicht wahrgenommene Aufträge wird höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises gehaftet. Übermittlungsfehler
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bonn. Es finden ausschließlich die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebots bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis
gernommen zu haben; gleichzeitlich erkennt er sie ausdrücklich an. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche
Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.

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